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   VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11   

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VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11 (https://dejure.org/2011,1448)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11 (https://dejure.org/2011,1448)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - NC 6 K 2468/11 (https://dejure.org/2011,1448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Lehrverpflichtungsbandbreiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Begrenzung von Studienplätzen auf der Grundlage einer Numerus-Clausus-Regelung für das Studium der Zahnmedizin; Voraussetzungen für das Vorliegen eines schwer wiegenden Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG; Gefahr einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Sigmaringen, 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10

    Zulassung zum Studium und Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Anders als in den Vorjahren sind ausweislich der vorliegenden Dienstaufgabenbeschreibungen derzeit keine Lehrpersonen ohne zahnärztliche Qualifikation in der Lehreinheit beschäftigt (vgl. dazu jedoch ohnehin VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -).

    Weiterhin hat die Kammer (vgl. wiederum die Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -, auf deren Begründung verwiesen wird) zahlreiche kapazitätsrelevante Maßnahmen in der Lehreinheit bereits einer rechtlichen Kontrolle unterzogen und nicht beanstandet.

    Die Neueinrichtung einer befristeten Ä1-Stelle (+ 4 SWS) in der Abteilung IV hat die Kammer im Eilverfahren als (Teil-)Ausgleich in Höhe von 4 SWS für die kapazitätsrechtlich vormals nicht anerkannte Umwidmung einer C3-Stelle in der Abteilung III (MKG-Chirurgie) in eine befristete Angestelltenstelle akzeptiert (vgl. wiederum die Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -, auf deren Begründung verwiesen wird); jedenfalls in dieser Höhe ist die fiktive Fortführung von Lehrdeputat nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren nicht mehr gerechtfertigt.

    Zur näheren diesbezüglichen Begründung wird abermals auf die Ausführungen der Kammer in den Beschlüssen vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. - verwiesen.

  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Die fiktive Fortführung von 5 SWS (nach VGH BW, B.v. 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 u.a. - VG Sigmaringen, B.v. 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 -) hat die Antragsgegnerin zum Wintersemester 2009/10 eingestellt, nachdem sie in der Abt. IV eine neue Ä1-Zeitstelle eingerichtet hat und den vormals kapazitätsrechtlich nicht anerkannten Tausch einer C3-Stelle gegen eine befristet besetzte Angestelltenstelle damit für ausgeglichen hält.

    Selbst wenn dem wie auch dem Stellentausch in der Zahnerhaltungskunde und Paradontologie die Anerkennung versagen und auch den Dienstleistungsexport zur Gänze außer Acht lassen würde, führte dies jedoch zu keiner die festgesetzte und belegte Zulassungszahl überschreitenden Aufnahmekapazität im Wintersemester 2011/12. Die für die Strahlenschutzbeauftragte in Ansatz gebrachte Deputatsverminderung ist nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschlüsse vom 29.11.2005 - NC 6 K 361/05 u.a. -) im Eilverfahren nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Anderenfalls könnte sich jede Universität letztlich der Verpflichtung entziehen, Studierende bis zur vollen Ausschöpfung aller vorhandenen Kapazitäten aufzunehmen, indem sie Zahlen benennt, die nicht völlig außerhalb der Plausibilität liegen und im Rahmen einer nur summarischen Prüfung daher unbeanstandet bleiben (zu alledem: BVerfG, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Beide Maßnahmen sind von der Antragsgegnerin unter Berufung darauf gerechtfertigt worden, dass sie im akademischen Mittelbau zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses generell ein Verhältnis von 75 % befristeten Stellen zu 25 % unbefristeten Stellen anstrebt (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a. -, WissR 2002, 184).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2003 - NC 9 S 45/02

    Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität - Vergabe im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Auch weiterhin ist für die Entscheidung nicht von Bedeutung, ob die Erhöhung der Lehrverpflichtungsermäßigung des (nunmehr neu gewählten) Studiendekans auf aktuell 4 SWS kapazitätsrechtlich hinzunehmen ist und ob die Deputatsreduzierung ggf. zur Gänze außer Betracht zu lassen ist, nachdem die Fakultät offenkundig wieder drei Studiendekane bestellt hat (nunmehr auch einen für den Studiengang Molekulare Medizin; zu diesbezüglichen Bedenken vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.01.2003 - NC 9 S 45/02 u.a. - und Beschlüsse vom 18.02.2003 - NC 9 S 57/02 u.a. -) und die Freistellungen innerhalb der Pauschale nach § 6a LVVO neu verteilt wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Im Übrigen beanstandet auch der VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 13.08.2010 - NC 9 S 357/10 u.a. -) die Befristung eines Angestelltenverhältnisses und die damit verbundene Deputatsreduzierung bei sonstigen wissenschaftlichen Weiterbildungsleistungen nicht.
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Der pauschale Abzug für die ambulante Krankenversorgung in Höhe von 30 % der um den Personalbedarf für stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c KapVO) wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend nicht beanstandet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.07.2010 - NC 2 B 459/08 - BayVGH, Beschl. v. 11.03.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 15.04.2010 - 13 C 133/10 u.a. - Beschl. v. 02.02.2009 - 13 C 4/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - 13 C 4/09
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Der pauschale Abzug für die ambulante Krankenversorgung in Höhe von 30 % der um den Personalbedarf für stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c KapVO) wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend nicht beanstandet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.07.2010 - NC 2 B 459/08 - BayVGH, Beschl. v. 11.03.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 15.04.2010 - 13 C 133/10 u.a. - Beschl. v. 02.02.2009 - 13 C 4/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - 13 C 133/10

    Befristungen von Arbeitsverhältnissen von wissenschaftlichen Mitarbeitern bei der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Der pauschale Abzug für die ambulante Krankenversorgung in Höhe von 30 % der um den Personalbedarf für stationäre Krankenversorgung verminderten Gesamtstellenzahl (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c KapVO) wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend nicht beanstandet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.07.2010 - NC 2 B 459/08 - BayVGH, Beschl. v. 11.03.2010 - 7 CE 10.10075 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 15.04.2010 - 13 C 133/10 u.a. - Beschl. v. 02.02.2009 - 13 C 4/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2008 - NC 9 S 1792/08

    Vorläufige Zuweisung von Studienplätzen im Studiengang Medizin -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
    Die Antragsgegnerin hält sich insoweit grundsätzlich an die Vorgaben der Kammer und des VGH Baden-Württemberg zur Frage der Auffüllung mit gerichtlich zugelassenen Studierenden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.07.2008 - NC 9 S 2978/07 u.a. -, Beschlüsse vom 17.09.2008 - NC 9 S 1792/08 u.a. - Beschlüsse vom 12.06.2007 - NC 9 S 4/07 u.a. - leicht differenzierend: VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 06.11.2008 - NC 6 K 1500/08 u.a. - Beschlüsse vom 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07 u.a. -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2008 - NC 9 S 2978/07

    Hochsschulzulassung; wesentliche Datenänderung; Auffüllverpflichtung

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

  • OVG Sachsen, 16.07.2010 - NC 2 B 459/08

    Zahnmedizin Leipzig, Stellenumwidmungen, Kinderstühle

  • VG Sigmaringen, 07.05.2009 - NC 6 K 273/09

    Berechnung der Aufnahmekapazität des Studiengangs Zahnmedizin SS 2009

  • VG Sigmaringen, 06.11.2008 - NC 6 K 1500/08

    Aufnahmekapazität Studiengang Humanmedizin; Anteilquotenbildung; Inhalt der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2007 - NC 9 S 4/07

    Anforderungen an die Kapazitätsberechnung zur Ermittlung der Studienanfängerzahl;

  • VG Sigmaringen, 12.07.2010 - NC 6 K 1445/10

    Studienplatzvergabe: Rechtsschutzbedürfnis für Vorabfeststellung zur

  • VG Sigmaringen, 01.06.2006 - NC 6 K 117/06

    Studienplatzvergabe: Umwidmung von außerkapazitären Studienplätzen in

  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 7 CE 12.10044

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2011/2012)

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass zwar eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote nach der Systematik des Kapazitätsrechts unzulässig wäre, einzelne, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende und nachvollziehbare Übergangsquoten mit einem Wert geringfügig über 1, 0 hingegen aber nicht zu beanstanden sind (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 und vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 ; ebenso NdsOVG vom 29.10.2010 Az. 2 NB 388/09 und VG Sigmaringen vom 12.12.2011 Az. NC 6 K 2468/11 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10767

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

    Der Senat hat deshalb bereits mehrfach entschieden, dass zwar eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote nach der Systematik des Kapazitätsrechts unzulässig wäre, einzelne und nachvollziehbare Übergangsquoten mit einem Wert geringfügig über 1, 0 hingegen aber nicht zu beanstanden sind (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 und vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 ; ebenso NdsOVG vom 29.10.2010 Az. 2 NB 388/09 und VG Sigmaringen vom 12.12.2011 Az. NC 6 K 2468/11 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10766

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

    Der Senat hat deshalb bereits mehrfach entschieden, dass zwar eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote nach der Systematik des Kapazitätsrechts unzulässig wäre, einzelne und nachvollziehbare Übergangsquoten mit einem Wert geringfügig über 1, 0 hingegen aber nicht zu beanstanden sind (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 und vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 ; ebenso NdsOVG vom 29.10.2010 Az. 2 NB 388/09 und VG Sigmaringen vom 12.12.2011 Az. NC 6 K 2468/11 ).
  • VG Sigmaringen, 20.11.2012 - NC 6 K 2062/12

    Lehrverpflichtungsbandbreiten; Lehrverpflichtung befristet; beschäftigter

    Die Kammer hat dazu bereits in ihren Beschlüssen zum Vorjahr ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11 u.a. - und vom 16.05.2012 - NC 6 K 631/12 u.a. -):.
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